Das Verursacherprinzip

Keine Panik

Wer auf seinem Grundstück bauen möchte, muss auch dafür sorgen, dass im Boden vorhandene Denkmäler entweder unversehrt bleiben oder fachlich korrekt ausgegraben und dokumentiert werden. Bodendenkmäler sind so etwas wie die Datenträger historischer Informationen. Archäologen können diese Daten „lesen“ und daraus Rückschlüsse über das Leben früher ziehen.

Vermutet die Denkmalbehörde archäolologische Funde im Boden, muss sie das private Interesse des Bauherrn und das öffentliche am Erhalt des Denkmals abwägen. Meistens erteilt die Behörde zwar eine Baugenehmigung – allerdings mit der Auflage, das Bodendenkmal zu dokumentieren, bevor es zerstört wird. Dann kommt es zunächst zur Prospektion. Deutet hierbei alles auf eine hohe Befunddichte an, folgt die Ausgrabung.