Restaurierte Fundstücke sind echte Hingucker.

Nach Ende der Ausgrabung fertigt die Grabungsfirma einen umfangreichen Report an. Die Nachbereitung dauert manchmal Monate. Zu diesem Zeitpunkt darf ein Bauherr das Gelände aber bereits bebauen. Und er kann die Funde für sich nutzen.

Eine gute Grabungsfirma verfügt über ein ausreichend großes Fundmagazin, in dem es die archäologischen Befunde für den Kunden aufbewahrt. Zuvor jedoch werden die Fundstücke gereinigt, konserviert, beschriftet und sortiert. Die Denkmalbehörden haben Zugriff auf die Stücke. Erst nach der Freigabe durch die Behörde können sie archiviert werden.

Imagepflege durch Archäologie

Archäologie ist in der Öffentlichkeit immer ein Hingucker, der die Aufmerksamkeit auf das jeweilige Bauprojekt lenken kann. Bereits während der Ausgrabung können Bauherrn mit Artikeln in der lokalen bzw. regionalen Tageszeitung, im Lokalradio oder dem regionalen Fernsehsender auf sich aufmerksam machen. Am besten eignet sich dafür ein Pressegespräch.

Eine weitere Möglichkeit sind Führungen und Vorträge über die Grabung und ihre Hintergründe. Eine gute Grabungsfirma wird sich der Öffentlichkeitsarbeit niemals verschließen, schließlich bedeutet das für alle Beteiligten einen Imagegewinn.

Das „Kleine Schatzregal“

Wer sich als Bauherr später nicht um seine Funde kümmern, sie pflegen und fachgerecht lagern möchte, der kann sie zumindest in Niedersachsen in die Obhut des Landes geben. Damit verliert er allerdings auch alle Besitzansprüche für den Fund. Doch auch eine Übergabe an den Staat kann der Bauherr öffentlichkeitswirksam als Stifter des Fundes nutzen.

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